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Welche Mindestabstände zu brennbaren Teilen müssen eingehalten werden?

Zuletzt aktualisiert am 19.08.2016 von adminmicha.

Hierbei sind jeweils die Landesgesetze/Normen gültig! In der Abbildung (Abb. 5.c.1) sind die Mindestabstände zu brennbaren Materialien/Wänden (z. B. Tapete, Holzwand) angegeben, die bei der Aufstellung des Walltherm einzuhalten sind.

A) Angrenzende Wand
B) Hintere Wand
C) Seitliche Wand
D) Fußbodenschutz

Stein- /Betonwände stellen kein Problem dar, der Walltherm kann hier dicht an der Wand aufgestellt werden.

Abstände zu brennbaren Wänden Abbildung 5.c.1

Fußböden aus Holz oder anderen brennbaren Materialien müssen mit einem feuerfesten
Material abgedeckt werden. Z.B. ein Blech mit 2-3 mm Stärke oder auch einem Glasboden.
Der Schutz sollte einen Fußbodenbereich von 30-50cm vor dem Heizofen abdecken.


Platzbegrenzung über dem Heizofen und am Boden
Eventuelle Holzbalken über dem Heizofen und dem Rauchrohr müssen mit feuerfestem Material isoliert werden (Abb. 5.c.2)

A) Vorderer Fußbodenschutz 30-50 cm
B) Seitlicher Fußbodenschutz 20 cm
C) obere Wand und Kaminrohr 50 cm

Achtung: Bitte genügend Freiraum für eventuelle Wartungseingriffe lassen.

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